Achtung!

Satzungsänderungen in Wohnungsbaugenossenschaften –
Abbau von Demokratie nicht zustimmen!

In vielen Wohnungsbaugenossenschaften werden in letzter Zeit durch Vorstände und Aufsichtsräte Satzungsänderungen angestrebt und der Mitgliederversammlung bzw. der Vertreterversammlung vorgelegt. Diese Änderungsbegehren sind in wesentlichen Teilen alles andere als harmlos. Vorsicht und Widerstand sind geboten!

Was steckt dahinter?

Der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) hat vor einigen Jahren eine Mustersatzung erarbeitet und den Vorständen der Genossenschaf­ten empfohlen, die insbesondere auch die Rechte der Mitglieder einschränkt. Nun gibt es eine neue Handreichung des GdW, in der den Vorständen Satzungsänderungen empfoh­len werden, die zum Teil nur redaktionell sind, zum Teil aber auch die Rechte der Ge­nossenschaftsmitglieder weiter einschränken werden.

Der Berliner Ableger des GdW ist der BBU (Verband Berlin-Brandenburgischer Woh­nungsunternehmen), der u.a. auch die »Deutsche Wohnen« als Mitglied hat und Partei für dieses Unternehmens nimmt.

Die wesentlichen Satzungsänderungsvorschläge des BBU an die Genossenschaften sind hier aufgelistet, gegen die man unbedingt stimmen sollte. Wichtig ist es, im Vorfeld Verbündete zu finden und andere Mitglieder bzw. Vertreter*innen zu informieren. In eini­gen Wohnungsbaugenossenschaften sind solche Abstimmungen bereits gelaufen. Nicht in allen Genossenschaften werden jedoch alle der kritischen Punkte zur Abstimmung ge­stellt.

Die vom GdW empfohlenen Satzungsänderungen haben zum Ziel, die Vorstände zu stär­ken, den Umbau von Genossenschaften zu renditeorientierten Immobilienunternehmen zu befördern, Kritiker einzuschüchtern und auszuschalten, die sich gegen Mitpreis­treiberei und Abriss in Genossenschaften zur Wehr setzen.

Welche Satzungsänderungen sind besonders kritisch ?

  1. Der GdW schlägt vor, in den Paragraphen zum Ausschluss aus der Genossen­schaft aufzunehmen, dass bereits der „Versuch der Schädigung des Ansehens der Genossenschaft“ ein Ausschlussgrund ist. Im Kommentar des GdW wird deutlich, dass mit dieser sehr dehnbaren Formulierung beabsichtigt wird, Ausschlüsse vor Gericht erfolgreicher durchzusetzen. Das bedeutet, dass die in der Vergangenheit auch öffentlich diskutierte Kritik an Vorständen kriminalisiert und mit dem Verlust der Mitgliedschaft und damit der Wohnung bedroht werden soll. Das Ziel ist, Kritik an Vorständen zu unterdrücken, auch wenn diese eigentlich selbst genossen­schaftsfeindlich agieren.
    Darüber hinaus ist geplant, Abmahnungen in die Satzung aufzunehmen, die eine Einschüchterungsfunktion haben, die offene Meinungsbildung in den Genossen­schaften behindern und damit ein Klima der Angst schaffen sollen. Dies behindert die Arbeit der Medien, die eine wichtige Funktion in unserer Demokratie haben. Nicht zustimmen! Meinungsäußerungen zu Protokoll geben!

  2. Entlassung der Vorstände aus der Verantwortung: §23 Aufgaben und Pflichten des Vorstandes soll geändert werden in die Formulierung: (4) „Eine Pflichtverlet­zung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Ent­scheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Genossenschaft zu handeln.“ Das ist ein Freibrief! Hierbei handelt es sich um eine unangemessene Einschränkung der Haftung von Vorständen bei von Ihnen getroffenen Entscheidungen, an denen die Mitglieder nicht beteiligt werden. Dies ist selbst in Aktiengesellschaften unüblich. Durch solch eine Formulierung wird die gerichtliche Prüfung, die hierfür maßgeblich sein sollte, unzulässig eingeschränkt. Nicht zustimmen! Meinungsäußerungen zu Protokoll geben!

  3. Juristische Personen sollen Mitglieder im Vorstand und Aufsichtsrat werden dürfen. Juristische Personen sind Firmen, Banken, Immobilienunternehmen, Stif­tungen usw. Diese Institutionen können dann nach ihrem eigenen, oft einzelunter­nehmerischen Ermessen Bevollmächtigte, die ihre Interessen vertreten sollen, auswählen, in die Genossenschaft entsenden und diese ggf. auch austauschen. Das hat nichts mehr mit dem Genossenschaftsgedanken zu tun! Nicht zustim­men! Meinungsäußerungen zu Protokoll geben!

Wenn es in Ihrer Genossenschaft eine Satzungsdebatte gibt, hat die Initiative »Genos­senschaft von Unten« noch weiteren Anregungen zu Punkten, die in den Satzungen ge­ändert werden sollten.